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Arbeitsgebiet Energieberatung

Der erste Schritt zum Sparen ist, die Verbrauchswerte Ihres Gebäudes zu analysieren. Bei der Energieberatung werden Schwächen in der Haustechnik, der Dämmung und im Nutzerverhalten ermittelt und Konzepte zur Energieeinsparung besprochen.

 

Gebäudeenergieberatung  
Ausstellung von verbrauchsorientierten Energiepässe
Ausstellung von bedarfsorientierten Energiepässe
Fördermittelberatung
Planung u. Konzeptentwicklung bei Neubau u. Sanierung
Amortisationsberechnung
Energiebedarfsberechnung für ihr Gebäude
Wärmebedarfsberechnung
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Thermografie
Blower Door - Messung
Erfassungsbogen für Verbrauchsausweis

 

Der Gebäudeenergieausweis

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie besteht das Recht, den Energieausweis des Gebäudes einzusehen. Die Höhe der Betriebskosten hängt im Wesentlichen von der energetischen Qualität des Gebäudes ab, daher sollte man sich auf jeden Fall den Energieausweis zeigen lassen.
Hier schafft der Gebäudeenergieausweis eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten.

Eigentümer die den Ausweis nicht vorzeigen können, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern bestraft werden kann.

Keine Ausweispflicht besteht für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und für Eigentümer, die weder verkaufen noch vermieten wollen. Auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.

Ein Gebäudeenergieausweis kann aber trotzdem für das Gebäude sinnvoll sein, um energetische Schwachstellen zu erkennen und energiesparende Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Bei künftigen Energiepreissteigerungen haben modernisierte Gebäude Vorteile, außerdem bieten sie höheren Wohnkomfort und lassen sich besser vermieten oder veräußern – Energieausweise sind zehn Jahre gültig.

 

Was braucht mein Gebäude – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Generell kann für jede Bestandsimmobilie, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten oder des Gebäudealters, ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden. Eine Ausnahme besteht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Hier ist ab dem 01.10.2008 die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises verpflichtend, es sei denn beim Bau oder durch spätere Modernisierung wird mind. das Wärmeschutzniveau von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig, alle anderen Gebäude benötigen einen Bedarfsausweis.

Der ZDH - Zentralverband de Deutschen Handwerks - und die dena – Deutsche Energie-Agentur GmbH – empfehlen den Bedarfsausweis, weil durch den nutzerunabhängig errechneten Bedarf die energetische Qualität von Gebäuden und Wohnungen sichtbar und vergleichbar wird. Zudem sind die Analysen der Bausubstanz und der Anlagen notwendige Voraussetzungen für wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

  

Aktuelle Angebote:

Erstellung eines Verbrauchsausweises für Wohngebäude, nach Rücksendung des Erfassungsbogens, zum Preis von 50,00 € inkl. MwSt.

Für einen Bedarfsausweis ist eine vor Ort Besichtigung nötig, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin mit uns. Einen Bedarfsausweis bieten wir Ihnen für 250,00 € inkl. MwSt. – bis zu 3 Wohneinheiten – an, für jeder weiteren Wohneinheit berechnen wir 50,00 € zusätzlich.